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0176 / 473 489 14

AGB

Hundeschule Hund & Du

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für alle über unseren Internetauftritt, per Mail, telefonisch oder schriftlich geschlossenen Verträge zwischen Ihnen, als unserem Kunden, und uns.

Mira Klatt
Hundeschule Hund & Du
Erlenweg 1
86456 Gablingen

Tel: 0176 / 473 489 14

Mail: info@hund-und-du.de

Grundlagen und Bedingungen zur Kursteilnahme

§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Mit Anmeldung über die Homepage, einem Eintrag eines Termins in den Kalender der Hundeschule, die telefonische Absprache oder das Ausfüllen des Anmeldeformular zu einem Gruppenkurs, einer Einzelstunde oder einem Seminar/Workshop kommt der Vertrag über die vereinbarte Zeit zur Teilnahme verbindlich zustande. Bei Trainingseinheiten aus gekauften Mehrfach-Karten, die nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§ 2 Bezahlung

Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1, ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto zu erfolgen. Wurde die Zahlung bereits online durchgeführt, entfällt eine gesonderte Rechnungsstellung.

§ 3 Teilnahme an Gruppenkursen

Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppen erfolgt ausschließlich nach einem vorherigen Einzeltraining. Dies gilt nicht für Welpen, diese können ohne vorherige Einzelstunde in die Gruppe mit aufgenommen werden.

Ob der Hund die Trainingsvoraussetzungen für eine Teilnahme in einer Gruppe mitbringt, wird ausschließlich durch die Ausbilderin festgestellt.

Der Unterricht in der Gruppe ist nicht dazu geeignet, individuell auf unerwünschtes Verhalten eines einzelnen Hundes einzugehen (Schreckhaftigkeit, erhöhte Aggressivität gegen Artgenossen oder Menschen, unangemessenes Jagdverhalten, Phobien, Hyperaktivität, gesteigertes Appetenzverhalten, Stereotypien). Zeigt der Hund vor dem Besuch eines Gruppenunterrichts solch ein Verhalten, muss der Besitzer die Hundeschule darauf hinweisen. Solche Anliegen können ausschließlich in Einzeltrainings besprochen werden.

Läufige Hündinnen dürfen, soweit sie nicht schlapp und lustlos sind an den Trainingseinheiten teilnehmen.

§ 4 Gesundheit des Hundes

Mit zustande kommen des Vertrages versichert der Hundehalter, dass sein Tier über einen ausreichenden Impfschutz, sowie eine Haftpflichtversicherung verfügt und keine ansteckenden Krankheiten hat. Der Impfausweis und/oder der Versicherungsnachweis ist auf Verlangen der Ausbilderin vorzulegen. Erkrankt der Hund nach Vertragsabschluss an einer ansteckenden Krankheit, muss dies der Ausbilderin unverzüglich, vor der nächsten Stunde, mitgeteilt werden.

§ 5 Vorzeitiger Abbruch des Kurses oder des Einzeltrainings durch den Hundeführer

Bei vorzeitigem, vollständigen oder teilweisen Abbruch der Teilnahme an einem vereinbarten Kurs oder eines Einzeltrainings durch den Hundeführer, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§ 6 Kündigung, Ausfall von Trainingseinheiten

Die Ausbilderin kann den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der Hundeführer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen der Ausbilderin widersetzt. 

Ebenso kann ein ausgeschriebener Kurs, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Gebühr zurückerstattet. Im Übrigen kann der Vertrag von der Ausbilderin mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Auch in diesem Fall erfolgt die vollständige oder, im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten, teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.

Der Hundebesitzer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund außerhalb der Kündigungsfrist gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen. 

Bei Krankheit oder Abwesenheit des Hundetrainers, ist die Stunde im Anschluss an den Kurs zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Kann dieser Termin nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Eine Auszahlung der Ersatzstunde ist somit nicht möglich. 

Dies gilt nicht für Dauerkurse im Monatsabo. Die Ausbilderin ist berechtigt drei Termine pro Quartal, auf Grund von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung, ohne Rückerstattung oder Ersatztermine abzusagen. Diese drei Ausfalltermine sind bereits im Monatsbeitrag berücksichtigt. Übersteigt die Anzahl der Ausfalltermine drei pro Quartal, wird ein Ersatztermin angeboten. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte. Die Schließzeiten der Hundeschule werden rechtzeitig veröffentlicht.

Sollte, auf Grund höherer Gewalt, kein Training vor Ort möglich sein, wird das Training online angeboten oder zu einem späteren, von der Hundeschule festgelegten Zeitpunkt, an einem festgelegten Termin nachgeholt. Die Gebühren für das Abo sind auch in diesem Fall weiterhin fällig, da eine Leistung weiterhin gewährleistet ist. Dies gilt nicht für Lernspaziergänge oder Hoopers, sollten keine weiteren Absprachen getroffen worden sein. Diese Abos werden dann um die Zeit des Ausfalls verlängert.

Die Kündigungsfrist für Abos beträgt vier Wochen. Die Kündigung muss schriftlich, einen Monat vor Ablauf des Abos, bei der Hundeschule eingehen. Sollte keine Kündigung eingehen, verlängert sich das Abo automatisch.

Gruppenabos können nicht für Einzeltrainings oder andere Angebote eingesetzt werden.

§ 7 Absage von Einzelstunden

Das Honorar für eine Einzelstunde muss nach Rechnungserhalt auf das Konto der Ausbilderin (siehe Rechnung) überwiesen werden, bzw. über das Portal gezahlt werden.

Kann ein vereinbarter Einzeltrainingstermin nicht wahrgenommen werden, ist die Ausbilderin mindestens 24 Stunden vorher darüber zu informieren. Die Stunden können schriftlich, per Telefon oder im Kundenportal abgesagt werden. Geschieht dies nicht, ist die vollständige, vereinbarte Vergütung vom Kunden zu entrichten. Auch bei abgeschlossenen Paketen wird die Stunde berechnet. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.

§ 8 Absage von Trainingseinheiten eines festen Kurses / Gruppentrainingseinheiten

Kann eine Trainingseinheit im Rahmen eines gebuchten Kurses mit festen Terminen nicht wahrgenommen werden, verfällt diese ersatzlos.

Eine Unterrichtsstunde dauert 45-60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst am vereinbarten Ort.

§ 9 Absage/Rücktritt bei Seminaren, Vorträgen und Sonderveranstaltungen

Der/die Teilnehmer/in kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat schriftlich per Post oder per e-mail an info@hund-und-du.de zu erfolgen. Der Eingang beim Veranstalter ist maßgeblich für den Termin des Rücktritts.

Die Stornogebühren betragen:

  • bis 6 Wochen vor dem Seminar: 10% der gesamten Seminargebühr
  • bis 2 Wochen vor dem Seminar: 50% der gesamten Seminargebühr
  • weniger als 2 Wochen vor dem Seminar oder innerhalb der Fortbildung: 100% der gesamten Seminargebühr, es sei denn ein Ersatzteilnehmer wird vom Teilnehmer benannt.

Haftung

§ 10 Haftung der Ausbilderin und des Hundeführers

Die Ausbilderin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet die Ausbilderin auch für Fahrlässigkeit. Die Ausbilderin haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Die Ausbilderin haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der Hundeführer haftet für die von ihm und seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein, auch gegenüber Dritten und stellt die Ausbilderin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Kurs frei.

Die Hundeschule Hund & Du übernimmt weiterhin keine Aufsichtspflicht über die bei den Kursstunden anwesenden Zuschauer und/oder Begleitpersonen, insbesondere Kinder.

§ 12 Mitwirkungspflicht

Der Hundeführer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Ausbilderin zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der Hundeführer an die Anweisungen der Ausbilder/in hält.
Der Hundeplatz ist kein Hundeklo. Die Hunde sollten vor dem Training ausgeführt worden sein, damit sie sich lösen konnten. Das ist zum Wohle aller, da dadurch Krankheitserreger, die über Kot und Urin übertragen werden, keine Chance haben.
Der Hundeführer verpflichtet sich dazu, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entfernen. Auf dem Hundeplatz gilt Leinenpflicht, wenn nicht anders von der Ausbilderin genehmigt.

§ 12 Fragebogen zum Hund

Der Hundeführer verpflichtet sich, die Fragen im Ausbildungsfragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.

§ 13 Bild- und Videoaufzeichnungen

Der AG/ Hundeführer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während eines Kurses, Einzeltrainings, Seminars aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite „www.hund-und-du.de “, der Instagram-Seite, der Facebook-Seite oder auf dem YouTube Kanal von Hund & Du, sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Ausbilderin zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.

§ 14 Gewaltfreies Training

Die Hundeschule Hund & Du arbeitet nicht mit positiver Strafe. Es wird auf Hilfsmittel und Maßnahmen verzichtet, die dem Hund Schmerzen oder Leiden zufügen. Die Ausbilderin behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Anweisungen verstoßen, ohne Erstattung der Kursgebühren von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Hundeschule Hund & Du arbeitet nach den Grundsätzen von “trainieren statt dominieren”.

§ 15 Erfolgsgarantie

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg stark vom Hundehalter, seiner Mitwirkung und jedem Hund individuell abhängig ist.

§ 16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§17 Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, ermöglichen, dass das Training auch als Alternativangebot stattfinden kann. Konkret kann als Ersatz Online Unterricht vorübergehend als Alternative zum Präsenzunterricht stattfinden. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen im Alternativprogramm fortzuführen oder in besonderen Fällen nach Zustimmung der Hundeschule zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

§ 19 Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§ 20 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Augsburg.